Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.03.2015 - 1 ZB 13.1336 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einfriedung aus 35 m langen und 2 m hohen Gabionen;Widerspruch zur Eigenart eines Wohngebiets;Offene Siedlungsstruktur im straßenabgewandten Bereich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer Einfriedung mit Gabionen mit der offenen Struktur der von einer Erschließungsstraße abgewandten Grundstücksbereiche
- rewis.io
Einfriedigung mit einer hohen Gabionenmauer muss sich in die Umgebung einpassen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit einer Einfriedung mit Gabionen mit der offenen Struktur der von einer Erschließungsstraße abgewandten Grundstücksbereiche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.05.2013 - M 11 K 12.5226
- VGH Bayern, 02.03.2015 - 1 ZB 13.1336
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.08.2005 - 4 B 47.05
Bestehen eines nachbarlichen Abwehrrechts in Gestalt eines …
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2015 - 1 ZB 13.1336
Die Darlegung im Zulassungsantrag vermag die Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu erschüttern, dass die wie eine Mauer wirkenden Gabionen die Siedlungsweise der näheren Umgebung erheblich verändern und mit der offenen Struktur der von der Erschließungsstraße abgewandten Grundstücksbereiche nicht zu vereinbaren sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.8.2005 - 4 B 47.05 - ZfBR 2005, 806). - VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Beseitigung einer Immissionsschutzwand aus Holz
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2015 - 1 ZB 13.1336
Dabei kann offenbleiben, ob die Gabionen, die sich im Anschluss an die Garage des Klägers nahezu die gesamte südwestliche Grundstücksgrenze entlangziehen, angesichts ihrer Länge und Höhe noch als untergeordnete Nebenanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO einzustufen sind (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - BayVBl 2011, 538). - BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2015 - 1 ZB 13.1336
Das Unterlassen einer einfachen Beiladung stellt aber keinen Verfahrensfehler dar, sondern verhindert lediglich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Rechtskraft gegenüber der Gemeinde erwächst (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1971 - VII C 42.70 - BVerwGE 37, 116).
- VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 9 K 22.01633
Beseitigungsanordnung für Gartenhütte und Einfriedung
So habe der BayVGH in seinem Beschluss vom 2. März 2015 festgestellt, dass eine geschlossene (wie eine Mauer) wirkende Einfriedung sich nicht in eine offene Struktur einfüge (unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 2.3.2015 - 1 ZB 13.1336 - juris, Rn. 2).Die seitens der Beklagten angeführte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2015 (1 ZB 13.1336, BeckRS 2015, 43042 - beck-online) betraf einen - hier nicht vorliegenden - Sonderfall einer 35 m langen und knapp 2 m hohen Mauer, welche aus einer mit Steinen gefüllten Metallkonstruktion bestanden hat und sich nach Auffassung des BayVGH und der Vorinstanz bereits nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 2 A 499/13
Bauaufsichtsbehördliche Abbruchverfügung betreffend eine Lattenzaunkonstruktion …
vgl. zu diesem Aspekt z.B. OVG NRW, Urteil vom 25. April 2005 - 10 A 773/03 -, BRS 69 Nr. 88 = juris Rn. 65 f.; Bay.VGH, Beschluss vom 2. März 2015 - 1 ZB 13.1336 -, juris Rn. 2; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2011,- 2 B 385/11 -, juris Rn. 41 ff.vgl. zu den Kriterien auch Bay.VGH, Beschluss vom 2. März 2015 - 1 ZB 13.1336 -, juris Rn. 2.